Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Physiolicious Stand 2025
PHYSIOlicious – SABINE MARKUT in weiterer Folge PHYSIOlicious genannt – erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ärztliche Verordnung
Für die physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung von Haus- oder Facharzt*ärztinnen nötig.
Die Verordnung muss folgende Daten beinhalten:
- Persönliche Daten (Name, Adresse, Versicherungsnummer, Versicherung)
- eine medizinische Diagnose
- die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten und
- die verordnete Therapie
Leistungen ohne ärztliche Verordnung sind präventive Leistungen und dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden.
Chefärztliche Bewilligung
ÖGK und BVA Versicherte brauchen die Überweisungen derzeit nicht bewilligen lassen, da die Bewilligungspflicht momentan ausgesetzt wurde.
SVS Versicherte müssen die Überweisung vor Therapiebeginn über die APP svsGO als Verordnung einreichen und bewilligen lassen. Nur dann ist eine Rückvergütung mit den Krankenkassen möglich.
Therapievereinbarung
Vor Therapiebeginn ist die Therapievereinbarung auszufüllen und zu unterschreiben. Die Kosten für die Therapie werden auf der Therapievereinbarung und auf der Homepage ausgewiesen. Zusätzliche Kosten für benötigtes Material wird vor Einsatz in der Therapie bekannt gegeben und das Einverständnis seitens Patient*in eingeholt.
Befunde
Patient*innen sind dazu aufgefordert relevante Befunde zur Therapie mitzubringen, um eine fachgerechte Behandlung zu gewährleisten. Sollten Bewegungsvorgaben nach Operationen nur mündlich an die*den Patient*in weitergegeben worden sein, so müssen diese auch an PHYSIOlicious mitgeteilt werden.
Behandlung
Die Therapie ist persönliche und individuell einschließlich Befunderhebung und Beratung, die behandlungsbezogene Administration und Terminvergabe, für die Therapie notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials, die Dokumentation und 10-jährige Aufbewahrung und die Weiterleitung der Dokumentation bei Bedarf bzw. nach Anfrage.
Die Therapie erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz).
PHYSIOlicious ist Mitglied beim Berufsverband Physio Austria ist über den Rahmenvertrag der Berufshaftpflicht versichert.
Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Therapie ergeben sich aus Therapiezeit und eventuell benötigtem Material (z.B. Kinesiotape).
Nach Therapieende wird eine Rechnung über alle Therapietermine per E-Mail zugeschickt, die innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen ist. Barzahlung ist nicht möglich.
Als Wahltherapeutin ist der gesamte Rechnungsbetrag an PHYSIOlicious zu überweisen und dann kann die Rechnung mit der Verordnung bei der Krankenkasse und dann ggf. bei der Zusatzversicherung eingereicht werden. Auskünfte zum Erstattungsbetrag erteilt die zuständige Krankenkasse.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung gestellt. Je ausgesendeter Mahnung werden 20 Euro Mahnspesen verrechnet. Die Gesamtkosten der Therapie ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.
Terminvereinbarungen und Terminabsage
Ersttherapietermine können direkt über die Homepage und das Programm Synaptos gebucht werden. Folgetermine sind persönlich mit PHYSIOlicious zu vereinbaren.
Bei Verhinderung sind Termine bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Unentschuldigtes Nichterscheinen wird privat in Rechnung gestellt. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger eingereicht werden.
Behandlungsende
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Physiotherapie. Für darüberhinausgehende Therapieeinheiten bedarf es einer neuen (chefärztlich bewilligten) Verordnung für Physiotherapie.
Die Therapie endet üblicherweise im Einvernehmen und kann seitens des*der Patient*in sowie auch PHYSIOlicious jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden.
Gründe für ein vorzeitiges Therapieende:
- Therapieziele werden früher erreicht
- Therapie führt nicht zum gewünschten/vereinbarten Ziel und andere Therapiemaßnahmen erscheinen sinnvoller.
- Fehlende Mitwirkung seitens Patient*in
- Mehrmaliges Unentschuldigtes Nichterscheinen seitens Patien*in
- Zahlungsmodus wird nicht eingehalten
Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen von PHYSIOlicious, einsehbar unter www.physiolicious.at
Schlussbestimmung
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleiben die restlichen Vertragspunkte hiervon unberührt.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Klagenfurt.
PHYSIOlicious Hoffmanngasse 12, 9020 Klagenfurt, 0660 4484043, office@physiolicious.at